Für jeden Geldbeutel

Gutes Hören muss nicht teurer sein. Bei uns erhalten Sie Marken-Hörgeräte verschiedener Hersteller – mit dem von Ihnen gewünschten Komfort und Preis.

Bei den Basis-Hörgeräten fällt für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse lediglich eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät an, ansonsten bleiben diese Hörgeräte eigenanteilsfrei. Voraussetzung ist die Vorlage einer gültigen Verordnung vom HNO-Arzt.
An den Hörsystemen der Mittel- und Oberklasse beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit dem Festbetrag. Übernommen werden ca. 650 Euro bis 750 Euro für ein Hörgerät und 33,50 Euro für ein Maßohrstück. Die Differenz zum Gesamtbetrag trägt der Versicherte selbst.

Alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Reparaturpauschale, falls Ihren Hörgeräten etwas zustoßen sollte.

Privat Versicherten empfehlen wir die vorherige Abklärung der Kostenübernahme mit der Krankenkasse, für die wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.

Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten Ihrer individuellen Hörgeräteversorgung!